AGB
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Kaiser & Schatz GbR
Rotebühlstr. 59a
70178 Stuttgart
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kaiser & Schatz GbR
§1 Geltungsbereich
1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen der Kaiser & Schatz GbR erfolgen ausschließlich aufgrund der hier genannten Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Kaiser & Schatz GbR sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bezüglich der Preisangaben freibleibend.
2.2 Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform, die auch durch Gegenzeichnung auf dem Angebot gewahrt ist.
2.3 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.
§3 Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
3.3 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§4 Lieferung
4.1 Leistungstermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Kaiser & schatz GbR die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe usw., auch wenn sie bei Vertragspartnern der Kaiser & Schatz GbR eintreten- hat die Kaiser & Schatz GbR auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Kaiser & Schatz GbR ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
§6 Zahlung
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind der Kaiser & Schatz GbR Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Neukunden ist die Kaiser & Schatz GbR berechtigt, 50 % der Bruttovergütung im voraus vor Auftragsdurchführung zu fordern. Bei langfristigen Aufträgen mit einer Durchführungszeit von mehr als zwei Wochen ist der Auftraggeber verpflichtet, der Kaiser & Schatz GbR zum Ablauf der zweiten Woche 50 % der vereinbarten Bruttovergütung zu zahlen.
6.2 Die Kaiser & Schatz GbR ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Kaiser & Schatz GbR berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Kaiser & Schatz GbR über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in Verzug von mehr als 60 Tagen, so ist die Kaiser & Schatz GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe 8% über Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
6.3 Alle Angebote und Rechnungen unterliegen folgenden Zahlungszielen und Aufschlägen:
– bis 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jegliche Aufschläge
– ab 14 Tage bis 30 Tage + 10% Aufschlag auf den Netto-Rechnungsbetrag
– ab 31 Tage + 15% Aufschlag auf den Netto-Rechnungsbetrag
§7 Rücktritt / Annahmeverzug des Auftraggebers
7.1 Im Falle des Rücktrittes des Auftraggebers vom Vertrag oder seiner Erklärung, die vereinbarte Leistung nicht abnehmen zu wollen, kann die Kaiser & Schatz GbR ein Reuegeld bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach folgenden Maßgaben verlangen:
– Mitteilung über Rücktritt bzw. Annahmeverweigerung
– spätestens 30 Tage vor Leistungstermin 15%
– spätestens 14 Tage vor Leistungstermin 45%
– spätestens 7 Tage vor Leistungstermin 75%
– weniger als 7 Tage vor Leistungstermin 100%
der vereinbarten Tagespauschalen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Zugangs einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Auftraggebers bei der Kaiser & Schatz GbR.
7.2 Alle bis zum Zeitpunkt des Zugangs einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Auftraggebers bei der Kaiser & Schatz GbR erbrachten Leistungen und projektbezogenen Kosten werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.
7.3 Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Gewährleistung / Haftung
8.1 Die Kaiser & Schatz GbR erbringt ihre Leistung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird sich die Kaiser & Schatz GbR bemühen, die eingesetzte Person auszutauschen, sofern
– die Beschwerde innerhalb der ersten 3 Tage des Einsatzes erfolgt und
– der Kaiser & Schatz GbR nachvollziehbare Gründe für eine nicht funktionierende Zusammenarbeit, z.B. auf künstlerischem Gebiet, vorgetragen werden, die Kaiser & Schatz GbR zu vertreten hat.
8.2 Akzeptiert die Kaiser & Schatz GbR einen Austausch, wird die bis dahin durch die von Kaiser & Schatz GbR eingesetzte Person oder erbrachte Leistung nicht in Rechnung gestellt.
8.3 Beanstandungen sind vom Auftraggeber sofort zu rügen.
8.4 Für Mängel im Leistungsbereich bis hin zur Nichterfüllung haftet Kaiser & Schatz GbR bei Vorliegen eigenen Verschuldens in Höhe von maximal dem 10-fachen der als Vergütung vereinbarten Tagespauschalen.
8.5 Bei Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung haftet die Kaiser & Schatz GbR auf Herabsetzung der Vergütung und auf Schadensersatz bis maximal dem 10-fachen der als Vergütung vereinbarten Tagespauschalen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Kaiser & Schatz GbR eine Garantie übernommen hat oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden auf einer Pflichtverletzung der Kaiser & Schatz GbR oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
8.6 Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche erfolgt in der gesetzlichen Frist ab jeweiliger Erbringung der Leistung.
§9 Geheimhaltung
9.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Kaiser & Schatz GbR im Zusammenhang mit der Auftragserteilung unterbreiteten Innformationen nicht als vertraulich.
§10 Unterbringung
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Unterbringung und Verpflegung der von der Kaiser & Schatz GbR zur Vertragserfüllung eingesetzten Person/en in einem möglichst nahe am Einsatzort gelegenen 3 – 4 Sterne Hotel (Kategorie Deutschland) in Einzelzimmern zu gewährleisten. Er hat ferner die Verpflegung der eingesetzten Person/en während der Veranstaltung sicher zu stellen und zu zahlen oder es wird eine Pauschale pro Person in Höhe von 25,00 € + Länderaufschlag nach Verpflegungstabelle fällig.
§11 Vermietete Gegenstände
11.1 Soweit die Leistungen der Kaiser & Schatz GbR ganz oder teilweise in der Vermietung von Gegenständen/Equipment besteht, hat der Auftraggeber dieses schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck einzusetzen. Der Auftraggeber hat für eine Sicherung der Gegenstände gegen Diebstahl und den unbefugten Zugriff Dritter Sorge zu tragen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Kaiser & Schatz GbR nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet bei einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Mietgegenstände unabhängig von einem eigenen Verschulden gegenüber der Kaiser & Schatz GbR auf Wert- und Schadensersatz. Der Auftraggeber trägt das Transportrisiko für An- und Abtransport der Mietgegenstände.
11.2 Diese Regelungen gelten auch für weitervermietete Gegenstände, die nicht im Eigentum der Kaiser & Schatz GbR stehen, sondern von Dritten der Kaiser & Schatz GbR zur Verfügung gestellt werden.
§12 Urheberschutz und Nutzungsrechte
12.1 Die Arbeiten der Kaiser & Schatz GbR, z.B. Entwürfe und Werkzeichnungen, sind als persönliche, geistige Schöpfung durch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes geschützt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes sind auch dann auf die vereinbarte vertragliche Leistung des Auftragnehmers anwendbar, wenn die nach §§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies umfasst ebenfalls Skizzen und Entwürfe.
12.2 Die Werke der Kaiser & Schatz GbR dürfen nur für die vereinbarte Art der Nutzung und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
12.3 Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Bei Beendigung des Vertrages verbleiben Nutzungsrechte an unbezahlten, oder nur anteilig bezahlten Arbeiten vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei der Kaiser & Schatz GbR.
12.4 Der Kaiser & Schatz GbR ist die unentgeltliche Nutzung des Werkes oder seiner sonstigen Leistungen zur Eigenwerbung und Illustration des Leistungskataloges gestattet. Dies gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber Rechte exklusiv eingeräumt wurden.
12.5 Die Kaiser & Schatz GbR behält sich die Signierung des Werkes inkl. Vervielfältigungen vor.
12.6 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Kaiser & Schatz GbR. Der Kaiser & Schatz GbR steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. Ohne Zustimung der Kaiser & Schatz GbR dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
12.7 Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe in 3,5-facher Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Honorars geahndet.
§13 Allgemeines
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
13.2 Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.